April 2006, PC Games Hardware, Zitate und
Auszüge aus dem Artikel:
“Sie wollen Musik aus dem Internet legal mitschneiden und
automatisch erzeugte Songtexte? Dann haben wir das richtige Programm für
Sie!
Wer erinnert sich noch an die Zeiten, als man vor dem
Kassettenrekorder saß, mit dem Finger auf der „Record“-Taste, um beim
Mitschneiden von Musik aus dem Radio den richtigen Zeitpunkt nach dem Werbeblock
zu erwischen? Heute geht das Mitschneiden viel einfacher. Mit dem Radiotracker
2.01 in der PCGH-Edition können Sie mit nur einem Knopfdruck parallel mehrere
Lieder gleichzeitig aufnehmen. Und das völlig legal und kostenlos. Intern stehen
dafür mehr als 13.000 Internet-Radiosender zur Auswahl, der Player zeigt in der
PCGH-Edition aber nur drei gleichzeitig an.
Tipp 1: Erste Schritte
Nach der Installation von Radiotracker können Sie direkt
mit dem Mitschneiden von Musik loslegen. Wählen Sie zunächst im Hauptfenster
eine Musikrichtung aus, die Ihrem persönlichen Musikgeschmack entspricht. Die
Aufnahme beginnt durch Drücken der Schaltfläche Start. Jetzt versucht
Radiotracker, eine Verbindung zu den Radiosendern aufzubauen, und nach wenigen
Minuten landen die ersten Musikstücke im Zielordner und können beliebig oft
abgespielt werden. Das Hauptfenster zeigt sowohl die Anzahl der aktuell
mitgeschnittenen Radiosender an als auch jene der bisher erfolgreich
abgespeicherten Musikstücke. Beim Klick auf die Schaltfläche Tracks
öffnet sich der Zielordner mit den bereits abgespeicherten Musikstücken. Eine
Laufschrift liefert Ihnen aktuelle Informationen zum abgespielten Titel. Möchten
Sie einen anderen Radiosender hören, genügt ein Klick auf Sender
entfernen und Radiotracker sucht automatisch einen neuen Sender für Sie
aus.
Wenn Sie die Aufnahme stoppen, erscheint ein Hinweis, dass
Sie die noch nicht fertig geschnittenen Stücke verlieren. Sie können dann
entscheiden, ob noch nicht fertig gespeicherte Titel verworfen oder die Aufnahme
so lange wie nötig fortgesetzt werden soll. Durch Betätigung der Schaltfläche
Live, können Sie die Radiosender anhören, zwischen den Stationen
springen und die Lautstärke regeln. Mit dem Setzen von Limits lässt sich
Radiotracker im Daten- und Zeitumfang begrenzen.
Tipp 2: Der eingebaute Player
Durch Drücken der Schaltfläche Player wird ein
weiterer Teil der Benutzeroberfläche ausgeklappt. Im oberen Teil lassen sich die
bereits aufgenommenen Musikstücke abspielen, welche in der Mitte aufgelistet
sind. Eine Laufleiste zeigt Ihnen den aktuell abgespielten Titel an. Während der
laufenden Aufnahme ist es möglich, zwischen dem Live-Empfänger und dem Player
hin- und herzuwechseln. Sie können also entweder einen Sender mithören oder ein
bereits gespeichertes Musikstück genießen.
Tipp 3: ID3-Tags bearbeiten
Ganz unten stehen spezifische Angaben zu Tags, Titelbildern
und sogar Songtexten, welche automatisch erstellt werden. Die Schaltfläche
ID3-Tag bearbeiten öffnet ein Dialogfenster, in dem Sie Tags manuell
eingeben, Bilder importieren und exportieren sowie Songtexte von Hand eingeben
können.
Tipp 4: Radiotracker
Mit Radiotracker können selbst Anfänger mit einem Klick
Musik aus dem Internet aufnehmen, optimal per DSL. Wem die gebotenen Funktionen
der Vollversion nicht reichen, der kann auf die Premium- oder Platinum-Version
gegen eine kleine Gebühr upgraden.
Rechtslage: Webradio
Mit unserer Webradio-Software können Sie Musik aus dem
Internet aufnehmen. Doch gibt es rechtliche Fallstricke, die Sie beachten
müssen? Damit Sie bei Ihren Aufnahmen Rechtssicherheit haben, sprachen wir mit
Rechtsanwalt Harald Hahn über das Thema.
Frage:
Ich höre oft Radio über das
Internet. Ich würde dabei gerne einige gespielte Musikstücke speichern und auf
eine DVD brennen. Darf ich das?
Antwort:
Wir müssen grob zwischen Musik
unterscheiden, die nicht direkt gespeichert werden kann (Streaming) und Musik,
die gespeichert werden kann (Download, Music-on-Demand). Für den Nutzer macht es
rechtlich keinen Unterschied , ob es sich um einen Radiosender handelt, der sein
Programm auch über das Internet verbreitet oder um einen, der nur über das
Internet sendet (Internet-Broadcaster). Für den Anbieter allerdings schon.
Beim Streaming handelt es sich um Programme, die nicht vom
Nutzer (Hörer) gestartet werden können, gleichzeitig an mehrere Nutzer
übertragen werden, dem Nutzer keine unmittelbare Eingriffsmöglichkeit bieten und
nicht direkt für eine Speicherung vorgesehen sind.
Beim Streaming oder Webcasting zahlt der Webradio-Betreiber
an die GEMA (Verwertungsgesellschaft der Musikurheber und ihrer Verlage), die
GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten – Vertretungen der
Künstler und Tonträgerhersteller) oder ähnliche Organisationen eine Vergütung.
Damit ist die Möglichkeit abgedeckt, dass der Hörer für seinen privaten Gebrauch
die gespielten Stücke auf seiner Festplatte speichert, sie von dort auf CD/DVD
brennt oder auf einem MP3-Player speichert. Das ist auch deshalb so, da auf die
Speichermedien bereits beim Kauf eine Urheberabgabe bezahlt wurde.
Frage:
Das gilt nur für den privaten Gebrauch?
Antwort:
Genau. Nicht abgedeckt von dieser
Möglichkeit ist die weitere Vervielfältigung und das Geschäftemachen damit. Auch
ist das Anbieten dieser Aufnahmen bei Tauschbörsen unzulässig, selbst wenn die
Musikdateien legal erstellt wurden.
Frage:
Darf ich die Mitschnitte vervielfältigen und im Freundes- und Familienkreis verteilen?
Antwort:
Hier gilt dasselbe wie bei Kopien von gekauften CDs oder DVDs. Ist die Quelle legal, darf ich für mich, enge
Familienangehörige und Freunde Kopien anfertigen. Auf keinen Fall darf dabei
Geld fließen (auch nicht für die unbespielte CD oder DVD) und es dürfen nur
Kopien in geringer Anzahl gemacht werden. Die Rechtssprechung hat hier die Zahl
7 genannt. Das Gesagte gilt natürlich auch für TV-Sendungen, die Sie über Ihren
Rechner sehen und hören.
Nun aber zu Music- oder Audio-on-Demand: Dabei handelt es
sich um Abrufangebote von Musikstücken, die in Zweifel Urheber- oder
Nutzungsrechten unterliegen. Diese Nutzungsrechte sind vom Anbieter bei den
Berechtigten zu erwerben und können von diesem im Rahmen seiner Berechtigung
weiter gegeben werden. Im Zweifel hat der Anbieter mit dem Berechtigten die
Frage der Weitergabe geregelt. Der Nutzer wird dabei nur berechtigt sein, für
den eigenen Gebrauch Files zu laden und zu nutzen. Eine Weiterverbreitung oder
das Zurverfügungstellen auf Tauschbörsen ist nicht gestattet.
Frage:
Wie sieht es mit Programmen aus,
die über DVB (T,C,S) übertragen werden?
Antwort:
Bei DVB-T handelt es sich um
digitalen Empfang von Sendungen über Antenne, bei DVB-C erfolgt der digitale
Empfang über Kabel und bei DVB-S gibt es die Sendungen über Satellit. Hier gilt
das Gleiche wie bei sonstigen Übertragungsarten.“