Mai 2008, Computer-Tip, Auszüge und Zitate aus dem
Artikel:
"Musikdienste wie Napster bieten attraktive "Musik-Flatrates"
zu relativ günstigen Preisen, bei denen der User innerhalb des Abo-Zeitraums so
viele Musikstücke herunterladen kann, wie er möchte. Jedoch verfällt mit Ablauf
des Abonnements das Recht, die Songs abzuspielen. Gesichert wird dieses
Geschäftsmodell durch eine digitale Rechteverwaltung (DRM), die das Abspielen
nach Vertragsende verhindert. Wegen des WMA-Dateiformats ist auch das Abspielen
der Dateien auf reinen MP3-Playern, wie Apples iPod, der das WMA-Format nicht
unterstützt, unmöglich.
Tunebite will sowohl das Kompatibilitäts, als auch das
Rechteverwaltungs-Problem lösen, indem es aus den WMA-Dateien MP3-Dateien
herstellt. Diese enthalten dann kein DRM mehr und können so technisch unbegrenzt
lange auf PCs und MP3-Playern abgespielt werden. Technisch wird der Kopierschutz
jedoch nicht "geknackt", also per Rechenoperation entfernt, sondern das
Musiksignal wird an einem virtuellen Lautsprecherausgang abgefangen und neu
aufgenommen. Das ganze funktioniert in extrem hoher Geschwindigkeit, denn
gleichzeitig können bis zu 9 Songs zur Wiederaufnahme jeweils mit bis zu
3,8-fachen Geschwindigkeit abgespielt werden. Bei ausreichender Rechenkapazität
des Computers ist ein Qualitätsverlust nicht hörbar.
Aber ist das alles denn auch legal? Tunebite bedient sich
einer Gesetzeslücke im Urheberrechtsgesetz, die als "analoge Lücke" bekannt
geworden ist. Diese Lücke stützt sich auf das juristische Argument, dass §95a
UrhG nur die "Umgehung wirksamer" technischer Schutzmaßnahmen verbietet, jedoch
bei digitalen Rechteverwaltungssystemen nur die digitale Eins-zu-eins-Kopie
verhindert werden soll, dagegen nicht die analoge Wiederaufnahme. Die Tatsache,
dass man von Qualität und Kopiergeschwindigkeit mit Tunebite sehr nah an der
digitalen 1:1-Kopie liegt, ist daher von eher untergeordneter Bedeutung. Zu
einem ähnlich funktionierenden, mittlerweile jedoch aus (anderen)
wettbewerbsrechtlichen Gründen verbotenen Programm, bestätigte das Landgericht
Frankfurt mit Urteil vom 31.05.2006 (Az: 2-06 O 288/06) die Legalität solcher
automatisierter analoger Wiederaufnahmen...
Fazit
Tunebite ist ein einfach zu bedienendes und effektiv
arbeitendes Programm zur Entfernung von DRM-Beschränkungen bei Musikdateien. In
diesem Bereich ist Tunebite ein echter Kauftipp!"
Wertung
Tunebite erhält 4,5 von 5 Punkten