Audials bietet leistungsfähige Streaming-Aufnahme-Software an. Da stellt sich natürlich die Frage „darf ich das denn?“
STREAMING-AUFNAHME IST GRUNDSÄTZLICH ERLAUBT.
Ein Streaming-Rekorder der keinen DRM-Schutz „knackt“ sondern aufnimmt wie Audials ist nach deutschem Recht eindeutig legal, du darfst ihn besitzen und verwenden, sofern du nur von legalen Quellen aufnimmst und die Aufnahmen privat nutzt, d.h. nicht weitergibst.
Übrigens werden die Künstler dafür auch vergütet, da im Kaufpreis von Computern und Datenträgern dafür eine Abgabe enthalten ist. Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalabgabe
ABER ACHTUNG: DEINE VEREINBARUNGEN MIT STREAMING-ANBIETERN
Wer sich bei einem Streaming-Dienst anmeldet oder ihn abonniert, geht dabei evtl. Vereinbarungen mit dem Anbieter ein. Viele Streaming-Dienste „mögen“ nicht aufgenommen werden, sodass es gut sein kannst dass du so „versprochen“ hast, einen bestimmten Dienst nicht aufzunehmen. Was genau in AGBs einzelner Dienste vereinbart ist, und was davon gültig ist, ist ein komplexes Feld und ändert sich häufig – wir empfehlen dir dich bei dem Streaming-Dienst deiner Wahl zu informieren, und gültige Vereinbarungen stets einzuhalten.
Falls du eine Vereinbarung mit einem Streaming-Dienst brichst, könnte es z.B. passieren, dass dieser das bemerkt und dich deswegen sperrt. (Bisher scheint dies in eher seltenen Einzelfällen passiert zu sein).
DATENSCHUTZ: „MERKT“ EIN STREAMING-DIENST DENN DASS ER AUFGENOMMEN WIRD?
Im Allgemeinen sieht es für einen Streaming Dienst technisch „genauso“ aus, ob man nur zuhört bzw. zusieht, oder dabei aufnimmt – er „merkt“ die Aufnahme also erstmal nicht. Jedoch kann die Aufnahme „Spuren beim Streaming-Anbieter hinterlassen“ wenn man bestimmte Funktionen von Audials einsetzt, welche eine Streaming-Software fernsteuert, oder „die Zeit schneller ablaufen“ lässt, um eine bequemere oder schnellere Aufnahme zu erreichen. Infos zu technischen Details.
Durch den Datenschutz ist aber limitiert, inwiefern ein Anbieter dazu deine persönlichen Daten auswerten darf.
Aber egal ob er es merkt oder nicht: gültige Vereinbarungen sollte man stets einhalten.
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