Hintergrund: Video-DRM-Systeme im Allgemeinen
Video-Streaming-Anbieter haben die Wahl, den Zugriff auf ihre Videos einzuschränken. Diese Einschränkungen beziehen sich speziell auf die Möglichkeiten:
- Direkter Download – das Video wird „als Originaldatei“ übertragen
- Aufnahme – das Video wird abgespielt und Bild für Bild oder Audiosample für Audiosample aufgezeichnet, um eine Aufnahme zu erstellen
Die Einschränkung wird vom Anbieter mithilfe von DRM-Systemen umgesetzt. In der Praxis werden drei Stufen verwendet:
- Stufe 1: Uneingeschränkt
– kein DRM-Einsatz –
sowohl Download als auch Aufnahme sind möglich.
Dies wird von mehreren öffentlich-rechtlichen Sendern verwendet - Stufe 2: Aufnahme erlaubt, Download nicht möglich
– DRM wie „Widevine Software Level“ –
während ein direkter Download ausgeschlossen ist, ist die Aufnahme möglich.
Dies wird von kommerziellen Musik-Streaming-Anbietern und von Video-Streaming-Anbietern für mittlere Videoauflösungen verwendet - Stufe 3: Aufnahme und Download nicht möglich
– DRM wie „Widevine Hardware Level“ –
schließt die Erstellung jeglicher Kopien aus.
Dies wird von kommerziellen Video-Streaming-Anbietern für höchste Auflösungen, z. B. 4K, verwendet
Audials hält sich selbstverständlich an diese Einschränkungen und kann nur dann downloaden oder aufnehmen, wenn der Video-Streaming-Anbieter dies durch seine Wahl des DRM-Systems erlaubt hat.
Sonderfall YouTube
YouTube verwendet KEIN typisches DRM-System wie „Widevine“, um seine Inhalte vor Downloads zu schützen. Daher ist es technisch möglich, direkt auf YouTube-Dateien zuzugreifen und diese herunterzuladen – obwohl YouTube eine Methode verwendet, die manchmal als „Rolling Cipher“ bezeichnet wird, bei der sich die tatsächlichen Download-Adressen regelmäßig ändern.
Man könnte annehmen, dass YouTube zur oben genannten Stufe 1 gehört.
Dies hat jedoch einen Rechtsstreit ausgelöst, ob das Umgehen von YouTube-Downloads eine Umgehung eines „wirksamen Schutzes“ darstellt, was dann rechtlich unzulässig wäre. Die Presse berichtete darüber:
- https://www.heise.de/news/Download-Tool-Musikindustrie-verklagt-Host-Provider-von-Youtube-DL-6328014.html
- https://www.heise.de/news/Landgericht-Hamburg-Uberspace-darf-Youtube-DL-nicht-laenger-hosten-8529311.html
- https://www.heise.de/news/OLG-Hamburg-Uberspace-haftet-wegen-Hosting-von-Youtube-DL-10179239.html
YouTube selbst hat sich zu dieser Frage nicht geäußert.
Infolgedessen kam das Oberlandesgericht Hamburg zu dem Schluss, dass YouTube ein DRM-System verwendet, das wirksamen Schutz gegen Direktdownloads bietet.
Somit würde YouTube der oben genannten Stufe 2 zugeordnet werden.
Audials unterstützt keine direkten YouTube-Downloads mehr
Daher hat Audials auch die Funktionalität entfernt, das Freeware-Tool „youtube-dl“ für den direkten Download von YouTube-Inhalten zu verwenden.
Diese Gerichtsentscheidung betrifft natürlich auch YouTube-Downloader-Tools anderer Hersteller – es ist möglicherweise nicht mehr zulässig, diese zu verwenden.
Aufnahme von YouTube-Inhalten ist in Audials weiterhin möglich
Unabhängig davon ist es weiterhin möglich, YouTube-Inhalte abzuspielen und aufzunehmen. Dies beinhaltet nicht das Herunterladen der Originaldatei von YouTube und umgeht folglich keinen „Rolling Cipher Download-Schutz“.
Diese Funktionalität bleibt Bestandteil von Audials.
So kannst du weiterhin YouTube-Inhalte speichern.