Datenschutz:
Welche „Spuren“ hinterlässt Streaming-Aufnahme?

 

 

Grundsätzlich sollte man alle gültigen Vereinbarungen mit Streaming-Anbietern stets einhalten. Diese können auch das Aufnehmen untersagen. 
Wenn man Vereinbarungen bricht, könnte der Anbieter einen dafür z.B. sperren.

 

 

DATENSCHUTZ UND DATENSPUREN

Es stellt sich aber auch eine Frage des Datenschutzes: Welche Datenspuren hinterlässt denn eine Streaming-Aufnahme potentiell beim Anbieter?
Hier ist zu beachten, dass auch ein Streaming-Anbieter an die Datensparsamkeit gebunden ist, und sicher nicht alles was er über deine Streaming-Nutzung sehen und auswerten könnte auch speichern wird.
 

Siehe auch: Datenschutzgesetz

 

Die folgenden Erwägungen befassen sich mit den technisch möglichen Datenspuren der Streaming-Aufnahme.

 

 

GRUNDSÄTZLICH IST AUFNAHME „UNSICHTBAR“

Im Allgemeinen sieht es für einen Streaming Dienst technisch „genauso“ aus, ob man nur zuhört bzw. zusieht, oder dabei aufnimmt – er „merkt“ die Aufnahme also erstmal nicht.

Denn ein Rekorder wie Audials kann sich völlig passiv verhalten.

 

 

POTENTIELL SICHTBAR: KOMFORT-FUNKTIONEN

Audials bietet jedoch Komfort-Funktionen, welche die Aufnahme angenehmer machen. Diese führen dazu, dass beim Streaming-Anbieter bestimmte „Datenspuren“ entstehen können:

 

Musik-Aufnahme: Fernsteuerungs-Modus 

Für einige Streaming-Software bietet Audials zwei Modi an. 

Der Modus „Musik von XYZ in Audials ziehen“ steuert dabei die Streaming-Software fern, um die gewünschte Musik abzuspielen. Dies erzeugt ein gewisses „Muster“ (alle Lieder werden einzeln angespielt), welches detektiert werden könnte.

Der alternative Modus „Musik in XYZ abspielen“ ist dagegen völlig passiv, hier steuerst nur du die Streaming-Software. Es entsteht daher beim Aufnehmen kein Datenmuster, welches vom „nur hörenden Genuss“ abweicht.


Musik-Aufnahme: Geschwindigkeit

Für einige Streaming-Software bietet Audials die praktische „Hohe Geschwindigkeit“ Möglichkeit „die Zeit schneller vergehen zu lassen“. (Wie schnell dies geht, ist eine Frage des Streaming-Anbieters, denn auch dieser muss dies ermöglichen). 

Dies könnte vom Streaming-Anbieter mitgemessen werden, wenn es auch nicht ganz einfach sein dürfte, dies von dem auch beim normalen Hören auftretenden Fall „das System hat nur angespielte nicht ganz angehörte Musikstücke gepuffert“ zu unterscheiden.
Bei Aufnahme in „normaler Geschwindigkeit“ (1x) treten diese „Datenspuren“ nicht auf.

 

 

BISHER BEKANNTE PRAKTISCHE FÄLLE

Bisher wurden uns nur wenige Einzelfälle bekannt, die darauf schließen lassen, dass Streaming-Anbieter das persönliche Nutzerverhalten ausgewertet haben, um Streaming-Aufnahme zu bemerken und die Nutzer daraufhin angesprochen haben.

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