Du findest auf dieser Seite wichtige Informationen und Hinweise für den problemlosen Umgang mit der Audials Software
Deutsches Urheberrecht erlaubt Privatkopien
Das deutsche Urheberrecht legt in §53 UrhG fest, dass Aufnahmen von Musik und Filmen für private Zwecke erlaubt sind, wenn
Die Aufnahmen von legalen Quellen gemacht werden
Beim Aufnehmen kein wirksamer Kopierschutz umgangen wird.
Legale Quellen
Audials beinhaltet eine leistungsfähige Medien-Suchmaschine, die unzählige Radiosender, Podcasts und Streamingservices anbietet. Wir bemühen uns nur legale Quellen zu listen. Solltest du eine „verdächtige“ Quelle entdecken, nutze bitte u.g. Takedown-Formular.
Kein wirksamer Kopierschutz wird umgangen
Die mit Audials aufnehmbaren Radio- und Musikstreaming-Dienste setzen keinen wirksamen Kopierschutz ein. Videostreaming-Dienste verwenden häufig einen DRM-Kopierschutz wie z.B. widevine. Dieser schützt jedoch üblicherweise nur gegen
Direkt-Download der Originaldateien (was Audials daher nicht bietet)
Aufzeichnung in besonders hohen Auflösungen (was Audials daher nicht unterstützt)
Audials nimmt Videostreaming grundsätzlich nur in den Auflösungen auf, die nicht von einem Aufzeichnungs-DRM-Schutz gesichert sind, und umgeht somit keinen Kopierschutz. Wie hoch die Maximalauflösungen sind, legt der Videostreaming-Anbieter fest.
Takedown - Wie du eine illegale Quelle melden kannst
Die Audials AG wird dann die vorgebrachten Bedenken prüfen und ggf. mit dir Kontakt aufnehmen. Sollten sich die vorgebrachten Bedenken erhärten, werden wir uns bemühen zeitnah unsere Software evtl. anzupassen damit diese Quelle nicht länger durch die Benutzer aufgenommen werden kann.
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