Deutsches Urheberrecht erlaubt Privatkopien

Das deutsche Urheberrecht legt in §53 UrhG fest, dass Aufnahmen von Musik und Filmen für private Zwecke erlaubt sind, wenn sie von legalen Quellen gemacht werden:

 

,,§53 -Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) 
Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."

https://dejure.org/gesetze/UrhG/53.html 

Audials bietet legale Quellen

Audials beinhaltet eine leistungsfähige Medien-Suchmaschine, die unzählige Radiosender, Podcasts und Streamingservices anbietet. Wir bemühen uns nur legale Quellen zu listen. Solltest du eine „verdächtige“ Quelle entdecken, melde uns dies bitte über unser Takedown-Formular.
Wir werden uns dann bemühen, diese Quelle zu blockieren.

 

Übrigens werden die Künstler dafür auch vergütet, da im Kaufpreis von Computern und Datenträgern dafür eine Abgabe enthalten ist. Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Pauschalabgabe

Kein wirksamer Kopierschutz wird umgangen

Beim Aufnehmen darf kein wirksamer Kopierschutz umgangen werden.

 

 ,,§ 95a Schutz technischer Maßnahmen
(1) 
Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen."

https://dejure.org/gesetze/UrhG/95a.html

Musik- und Radiostreaming-Aufnahme – kein Kopierschutz

Die mit Audials aufnehmbaren Radio- und Musikstreaming-Dienste setzen keinen wirksamen Kopierschutz ein.
Audials nimmt stets die ungeschützten Audio-Daten auf, so wie sie vom Streaming-Dienst z.B. auf die Lautsprecher des PC ausgegeben werden.

Videostreaming Aufnahme: Kopierschutz wird nie umgangen

Bei Videostreaming werden verschiedene DRM-Schutzmaßnahmen eingesetzt. Audials beachtet die gesetzlichen Regelungen strikt, und greift niemals auf geschützte (verschlüsselte) Bild- oder Videodateien zu, so dass kein technisch wirksamer Kopierschutz umgangen wird.


Hier einige technische Hintergründe:


Schutz gegen direkten Download


Die meisten Video-Streaming-Dienste schützen ihre Inhalte gegen „direkten Download“. Es wird DRM eingesetzt, welches effektiv verhindert, dass die originale Videodatei vom Anbieter heruntergeladen werden kann.


Audials Software beachtet diesen Schutz, und umgeht ihn niemals, und bietet daher keine Möglichkeit solche Inhalte direkt herunterzuladen.


Insbesondere stellt dieser Schutz auch sicher, dass nur berechtigte Nutzer, z.B. Abonnenten, die Videos ansehen können. Mit Audials können daher niemals Videos aufgenommen werden, welche man nicht auch unabhängig von Audials ansehen kann.

 

Schutz gegen Aufnahme


Manche Videoinhalte sind zusätzlich von Anbieter gegen Aufnahme geschützt. Dies geschieht technisch, indem die Videodaten auf dem Computer nur in verschlüsselter Form verarbeitet werden, und erst im Anzeigegerät entschlüsselt werden.


Audials beachtet diesen Schutz, und umgeht ihn niemals, greift also niemals auf verschlüsselte Videodaten zu, und ist daher nicht in der Lage, diese Inhalte aufzunehmen und zu speichern.


Videoinhalte jedoch welche nicht vom Anbieter gegen Aufnahme geschützt werden, können von Audials aufgenommen werden. Dazu müssen sie komplett abgespielt werden, hierbei wird dann aus den angezeigten unverschlüsselten Videobildern eine neue Videodatei erstellt (sog. „Screen recording“), ohne dass ein Schutz umgangen würde.

 

Die Anbieter wählen, was aufnehmbar ist


Die Anbieter von Videostreaming-Inhalten legen somit selbst fest, was per Aufnahme speicherbar ist, indem sie die entsprechenden Inhalte mit einem DRM-Schutz gegen Aufnahme versehen oder nicht.


Meistens werden Inhalte in sehr hohen Auflösungen (z.B. 4k-Inhalte) so gegen Aufnahme geschützt, und können daher von Audials nicht aufgenommen werden, während Inhalte in geringeren Auflösungen, ohne einen Schutz zu umgehen aufnehmbar sind.


Welche Inhalte in welchen Auflösungen aufgenommen werden können, variiert von Anbieter zu Anbieter, und manchmal auch von Inhalt zu Inhalt. Audials hat keinen Einfluss auf diese Entscheidung der Anbieter.

 

Aufnahme genau der gleichen Inhalte auch „mit Bordmitteln“ möglich


Dass Aufnahme von Videostreaming-Inhalten, welche nicht vom Anbieter mit einem Aufnahmeschutz versehen wurden, keinen effektiven Schutz umgehen, kann man auch daran sehen, dass dies sogar mit „Bordmitteln“ ohne jede spezielle Software problemlos möglich ist.


MacOS: Aufnahme über „Quicktime“ oder „Screen-Recording“
Wie das einfach geht, ist beispielsweise hier beschrieben:
https://machow2.com/how-to-capture-netflix-on-mac/
https://www.imymac.com/powermymac/how-to-watch-netflix-offline-on-mac.html


Windows 10: Aufnahme über „Firefox“ und „Windows Game Recorder“
Auch hier lässt sich mit wenigen Klicks Videostreaming aufnehmen:
-    Spiele das Videostreaming im „Firefox“ – Browser ab
-    nutze den in Windows 10 eingebauten „Windows Game Recorder“ (Windows-Taste + G), und drücke dort den „Aufnahme“ Knopf.


Schon mit diesen Bordmitteln können genau die gleichen Inhalte wie mit Audials aufgenommen werden, wenn auch Audials sicher komfortabler ist.


Auch daran kann man sehen, dass Audials keinen effektiven Kopierschutz umgeht, denn die Hersteller Microsoft, Apple oder Firefox tun dies ja ebenfalls nicht.


Gerichtlich festgestellt
 

Am 28. Januar 2016 gab es vor dem Landgericht München eine Verhandlung, weil ein Kläger dies angezweifelt hatte. Nachdem in der Verhandlung offensichtlich wurde, dass Audials-Software bei der Videostreaming-Aufnahme keinen effektiven Kopierschutz umgeht, zog der Kläger alle Anträge zurück und übernahm alle Kosten.

 

Videoportale

Wissenswert: Portale wie z.B. YouTube nutzen keinen wirksamen Kopierschutz – so bietet z.B. der beliebte Chrome-Webbrowser eine eingebaute Möglichkeit, Musik und Videos von YouTube herunterzuladen.

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